Handytarife und Flat ohne Vertrag im Vergleich – Verbraucher möchten sich mittlerweile oft nicht mehr lange binden, sondern sind gerne flexibel und möchten wechseln, wenn es beispielsweise bessere Angebote auf dem Markt gibt oder man mit dem Anbieter (oder beispielsweise auch mit dem genutzten Mobilfunk-Netz) nicht mehr zufrieden ist.
Diesem Bedürfnis kommen eine ganze Reihe von Mobilfunk-Anbietern mittlerweile entgegen und haben neben Angebote mit 2 Jahren Laufzeit auch flexible Tarife und Flatrates ohne Vertrag mit aufgenommen. Man findet dann Angebote mit kurzen Laufzeiten von einem Monat oder weniger und kann diese als Verbraucher dann auch sehr schnell wieder kündigen, wenn man sie nicht mehr benötigt oder man einfach nicht mehr zufrieden damit ist. Je nach Netz gib es allerdings unterschiedliche Ansätze – vor allem im O2 Netz findet man im Tarif-Vergleich auch viele Angebote mit kurzen Laufzeiten und ohne Vertrag.
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Die aktuellen Handytarife und Flatrates ohne Vertrag


Hinweis: die Voreinstellungen bei den Tarifen ohne Vertrag in unserem Rechner sind so gesetzt, dass vor allem Allnet Flat angezeigt werden. Das hat den einfachen Hintergrund, dass dies derzeit die beliebtesten Tarifen sind und es kaum noch andere Angebote ohne Laufzeit und Vertrag auf dem Markt gibt. Wer dennoch andere Angebote anzeigen lassen möchte kann dies einfach tun, in dem die Zahl der Minuten herunter gesetzt wird. Bei beispielsweise 100 Freiminuten werden auch Tarife ohne Allnetflat angezeigt, die nur wenige oder gar keine Inklusivleistungen beinhalten.
Ohne Vertrag kann verschiedene Ansätze bedeuten
Der Jurist wird bei Angeboten ohne Vertrag sicher hellhörig werden, denn streng nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben auch Angebote mit kurzen Laufzeiten natürlich einen zugrundeliegenden Vertrag, der die Rechte und die Pflichten des Verbrauchers und des Anbieters definiert. Rein juristisch gibt es daher Tarife ohne Vertrag auf dem deutschen Markt gar nicht. Umgangssprachlich versteht man dagegen unter Tarifen ohne Vertrag alle Ansätze, die relativ kurze Vertragslaufzeiten beinhalten:
- Handytarife und Allnet Flat mit eine Monat Laufzeit und damit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende. Mittlerweile ist dies bei einer automatischen Verlängerung von Verträgen Pflicht: nach der Mindestlaufzeit hat man immer eine monatliche Kündigungsmöglichkeit.
- Angebote und Verträge mit täglicher Kündbarkeit und damit der Möglichkeit, diese Angebot auf den jeweils nächsten Tag zu beenden. Der monatliche Preis wird dann nur anteilig berechnet. Diese Mobilfunk-Tarife sind aber eher die Ausnahme auf dem Markt und es gibt nur noch wenige Anbieter, die dies umsetzen.
- Prepaid Karten und Prepaid Tarife, die eine Mindestnutzung beinhalten und ansonsten direkt vom Anbieter selbst gekündigt werden.

Bei den tariflichen Leistungen gibt es dagegen keine Einschränkungen, sondern es hängt eher vom Anbieter ab, ob die Flatratrates und Handytarife auch ohne Vertrag zu Verfügung stehen. Konkret findet man also Tarife unter 5 Euro oder auch für 10 Euro mit und ohne Vertrag und man kann auf der anderen Seite aber auch sehr große Flatrate mit 30 Gigabyte Datenvolumen und mehr ohne Vertrag bekommen. Im O2 Netz gibt es mittlerweile sogar Angebote mit unbegrenzten Tarifen (ohne Drosselung) und kurzen Laufzeiten. Auch die 5G Tarife können bei O2 ohne Vertrag gebucht werden. Das sind aber eher noch die Ausnahme. Konkret bedeuten Tarife ohne Vertrag also nicht zwangsläufig Discounter und wenig Leistung. Es lohnt aber auf jeden Fall zu vergleichen um passende Angebote zu finden.
TIPP: Prepaid Allnet Flat haben generell nur eine sehr kurze Laufzeit und werden daher in der Regel immer als Angebote ohne Vertrag bezeichnet. Man bucht sie aber dennoch für einen Monat bzw. 28 Tage – eine gewisse (kurze) Laufzeit gibt es also auch bei Prepaid Flat.

Vorteile bei Handytarifen ohne Vertragslaufzeit
Weiter oben haben wir bereits einige Vorteile von Handytarife ohne Vertrag angesprochen, aber für die Entscheidung für oder gegen einen Vertrag lohnt es sich auf jeden Fall, alle Vorteile zu prüfen. Daher haben wir diese hier nochmal im Details zusammengestellt. Prinzipiell sprechen folgende Punkte für Verträge ohne Laufzeit:
- Es gibt keine längerfristige Vertragsbindung die einen schnellen Wechsel bei Problemen oder günstigeren Tarifen unmöglich macht. Das ist vor allem deswegen interessant, da man derzeit damit rechnen kann, das Mobilfunk-Angebote immer günstiger werden bzw. mehr Leistungen bieten. Wer schnell wechseln kann, spart daher unter Umständen bares Geld.
- Eine schnelle Möglichkeit zur Kündigung stärkt auch die Position des Kunden gegenüber dem Support. Das Unternehmen muss sich bemühen, die Kunden zufrieden zu stellen, sonst wechseln diese sehr schnell zu einem anderen Anbieter. Konkret muss man als Verbraucher bei Ärger nicht erst nachweisen, dass eine außerordentliche Kündigung möglich ist, sondern kann bei diesen flexiblen Angeboten einfach so wechseln.
- Eine nachträgliche Abänderung von Konditionen wird erschwert, da Kunden in solchen Fällen schnell wechseln können ohne erst ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen zu müssen. Einige Anbieter musste bereits diese Erfahrungen machen und haben angekündigte Verschlechterungen bei den Tarifen wieder zurück genommen.
- Die alte Rufnummer kann bei solchen Tarifen problemlos „geparkt“ werden, wenn man sie behalten möchte, aber noch keinen neuen Anbieter hat. Dann kann man sich auch recht schnell wieder aktivieren, wenn es einen passenden Tarif mit guten Konditionen gibt. Dazu kommt, dass die Bundesnetzagentur die Kosten für die Mitnahme der alten Rufnummer deutlich abgesenkt hat.
Es gibt also eine ganze Reihe von Gründen, die für Handytarife ohne Vertrag sprechen und die man als Kunden im Hinterkopf haben sollte.
Kein Vertrag = kein Handy zum Vertrag
Der größte Nachteil von flexiblen Angebote ohne Vertrag und mit kurzen Laufzeiten ist das Hardware-Angebot. Bei solchen Tarifen lassen sich keine Handys und Smartphone refinanzieren und daher findet man Angebot ohne Vertrag auch nur ohne passende Hardware. Wer also ein neues Smartphone benötigt, bekommt es bei diesen Deals nicht über den Tarif mit dazu, sondern müsste es sich extra bei freien Händlern erwerben. Das bedeutet dann aber natürlich auch, dass man (je nach Hersteller und Modell) einen recht hohen Kaufpreis aufbringen muss und ihn nicht über eine längere Vertragslaufzeit refinanzieren kann.

Dazu sollte man sich im Klaren sein, dass bei solchen Tarifen in der Regel auch der Mobilfunk-Anbieter schnell kündigen kann. Ein Blick in die AGB kann helfen zu prüfen, ob man den Tarif eventuell auch schnell wieder verlieren kann.

Blick in die Zukunft: Vertragslaufzeiten könnten kürzer werden
UPDATE: Zum Ende 2021 sind diese Regelungen in Kraft getreten. Es gibt zwar weiter Vertragslaufzeiten von 24 und 36 Monaten, Anbieter müssen danach aber flexible Laufzeiten anbieten.
Die langen Vertragslaufzeiten von bis zu 2 Jahren (nicht nur im Bereich Mobilfunk), sind mittlerweile auch ein Thema in er Politik geworden. Konkret hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ein Eckpunkte-Papier vorgelegt, dass vorsieht, die Laufzeiten solcher Verbraucherverträge zukünftig auf 1 Jahr zu begrenzen. Bisher sind maximal 2 Jahre möglich.
Der Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz schreibt dazu:
Das Vertragslaufzeiten und –verlängerungen betreffende Klausel (verbot in § 309 Nummer 9 BGB) soll dahingehend geändert werden, dass durch AGB künftig keine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart werden kann. Eine automatische Verlängerung des Vertrages soll nur noch um jeweils drei Monate möglich sein, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird. Verbrauchern wird so ermöglicht, sich schneller von den Verträgen zu lösen, die für sie nicht mehr vorteilhaft sind oder die sie nicht mehr benötigen. Betroffen von den Änderungen sind insbesondere auch Telefonverträge, Verträge mit Strom-und Gasanbietern, Verträge mit Fitnesstudios, Zeitungs-und Zeitschriftenabonnements.
Sollte diese neue Regelung kommen (der Entwurf ist von Anfang 2019), würde dies aber auch bedeuten, dass es schwieriger wird, neue Handys über einen Mobilfunk-Vertrag zu refinanzieren. Die Kaufpreise für die Geräte müssten in einem Jahr abbezahlt werden statt wie bisher in 2 Jahren. Das würde also etwa doppelte so hohe monatliche Raten bedeuten. Mittlerweile gibt es auch konkrete Umsetzungen, die leider auch wieder längere Laufzeiten enthalten. Tarife ohne Vertrag werden also nicht die Regel werden.
Was tun bei Problemen mit dem Datenvolumen, dem Speed oder LTE?
Die Geschwindigkeiten im mobilen Bereich liehen meist deutlich unter den Angaben im Kleingedruckten, daher gehen immer mehr Mobilfunk-Anbieter dazu über, nicht nur den maximalen Speed festzuhalten, sondern auch die durchschnittlichen Werte. Wie schnell der eigene Anschluss ist, kann man offiziell hier messen (lassen). Einen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Speed gibt es aber in der Regel nicht, die Tarife arbeiten fast immer mit „bis zu“-Werten bei den Angaben.
Bei Schwierigkeiten ist man aber mit dem Anbieter nicht mehr allein. Die Bundesnetzagentur ist die Schlichtungsstelle für Telekommunikation und dort kann man bei Problemen Hilfe und einen neutralen Schlichterspruch bekommen. Das Verfahren ist dabei kostenlos, allerdings ist auch niemand an dieser Schlichterspruch gefunden – weder der Kunde noch der Anbieter.
Sollte auch das Schlichtungsverfahren nicht helfen, gibt es immer noch den Weg zur Verbraucherzentrale oder direkt zum Anwalt.