Handytarife Vergleich – die besten Verträge und Flatrate für Smartphones – Der Vergleich von Handytarife ist in den letzten Jahren weniger komplex geworden. Es gibt mittlerweile fast nur noch Allnet Flat auf dem deutschen Markt und daher haben die Mobilfunk-Tarife fast alle kostenlosen Gespräche, SMS und eine Internet-Flatrate. Dafür sind aber einige neue Merkmale mit dazu gekommen: 5G ist bei den ersten Handytarifen verfügbar, es gibt eSIM Angebote, Flatrates mit und ohne VoLTE und einige neue Anbieter sind ebenfalls auf dem Markt.
Insgesamt ist der Marktüberblick daher nach wie vor nicht einfach und man findet auch mit Vergleichen nicht immer den günstigsten Tarif. Daher haben wir hier die aktuellen Handytarife auf dem deutschen Markt zusammengestellt und man kann sie nach den eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen zusammenstellen.
Im Vergleich der Smartphone Tarife sind nur Handytarife selbst zusammengestellt. Wer noch ein Handy oder Smartphone dazu benötigt, sollte diesen Vergleich nutzen.
Handytarife Vergleich – die besten Verträge und Flatrate für Smartphones


Die günstigsten Handytarife im Vergleich gibt es aktuell ab 5 Euro, die billigsten Allnet Flat sind ab etwa 7 bis 10 Euro monatlicher Grundgebühr zu haben. Je nachdem, welche Leistung man benötigt, kann es aber auch deutlich teurer werden. So zahlt man für 5G Tarife bisher noch vergleichsweise viel Geld und die teuersten Handytarife auf dem Markt sind derzeit die Angebote mit unbegrenztem Datenvolumen und viel Speed. O2 hat zwar einige diese Verträge im Preis gesenkt, dafür sind sie aber auch deutlich langsamer als andere Angebote. Hier sollte man beim Vergleichen die Details zum Speed und den maximalen Geschwindigkeiten beachten. Wer sich unsicher ist, sollte zu Prepaid Allnet Flat greifen. Diese haben generell kurze Laufzeiten und es wird nur dann die Flat gebucht, wenn auch Guthaben auf der Prepaidkarte vorhanden ist.
Handytarife mit oder ohne Vertrag – immer eine Gewissensfrage
Auf dem Markt gibt es derzeit unterschiedliche Angebote. Viele Handytarife kann man sowohl mit 24 Monaten Laufzeit als auch mit einem Monat Kündigungsfrist buchen, andere stehen nur mit 24 Monaten Laufzeit zur Verfügung. Prinzipiell gilt dabei natürlich: je schneller man einen Handytarif auch wieder kündigen kann, um so besser. Dann kann man flexibel wechseln falls es Probleme mit dem Anbieter geben sollte oder man feststellt, das der Tarif oder das Netz doch nicht so gut passt. Dazu sinken derzeit die Mobilfunk-Preise nach wie vor – wer sich lange an einen Handyvertrag bindet kann also unter Umständen nicht wechseln, wenn es neue billigere Angebote gibt.
Schwieriger wird es, wenn es die Lieblingstarif nur mit langer Laufzeit gibt. Das ist beispielsweise bei den originalen Handytarife von Telekom und Vodafone der Fall. Beide Unternehmen bieten keine Tarife ohne Vertrag an. Verbraucher müssen sich in diesem Fall also entscheiden: braucht man die Leistungen wirklich und gibt es keinen anderen Ersatz auf dem Markt, dann muss man wohl oder übel die langen Laufzeiten akzeptieren.
Dazu lohnt es sich ab und auch auch nachzurechnen. Einige Sonderaktionen gibt es nur dann, wenn man Handyverträge mit langen Laufzeiten akzeptiert und dann sollte man prüfen, wie groß der Unterschied zwischen Tarifen mit und ohne Vertrag wirklich ist und ob die zusätzliche Flexibilität es vielleicht wert ist, auf die Sonderaktion zu verzichten.
Keine Auswahl bei den Laufzeiten gibt es, wenn man sich im Vergleich für einen Handytarif mit Smartphone entscheidet. Dann gibt es IMMER lange Laufzeiten von mindestens 24 Monaten und man hat keine andere Wahl.
Mittlerweile beschäftigt sich die Politik mit diesem Thema und es gibt Ansätze, die maximalen Laufzeiten auf ein Jahr zu reduzieren. Das würde auch die Tarife im Vergleich betreffen (zumindest bei Neuabschluss).
In den Eckpunkten schreibt das Verbraucherministerium dazu:
Das Vertragslaufzeiten und –verlängerungen betreffende Klauselverbot in § 309 Nummer 9 BGB soll dahingehend geändert werden, dass durch AGB künftig keine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart werden kann. Eine automatische Verlängerung des Vertrages soll nur noch um jeweils drei Monate möglich sein, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird. Verbrauchern wird so ermöglicht, sich schneller von den Verträgen zu lösen, die für sie nicht mehr vorteilhaft sind oder die sie nicht mehr benötigen. Betroffen von den Änderungen sind insbesondere auch Telefonverträge, Verträge mit Strom-und Gasanbietern, Verträge mit Fitnesstudios, Zeitungs-und Zeitschriftenabonnements
Wann diese Änderung der Gesetze aber kommen soll, ist bisher noch nicht bekannt.

Handytarife mit oder ohne Smartphone – was ist zu empfehlen?
Smartphones werden gerne genutzt um Handytarife zu verkaufen, denn sie erschweren den Vergleich, weil der Wert des Handys jeweils im Vergleich mit berücksichtigt werden muss. Dazu kann man Handytarife über Smartphones sehr gut bewerben.
Generell kann man keine Aussage darüber machen, ob es sich eher lohnt Tarif und Smartphone zusammen zu kaufen oder getrennt. Das hängt sehr von den jeweiligen Angeboten und Deals ab. Man sollte aber auf jeden Fall die Angebote kritisch prüfen, denn nicht jeder Deal mit Handy ist automatisch ein gutes Angebot. Oft zahlt man auch drauf oder bekommt einen teureren Tarif mit verkauft, den man unter Umständen gar nicht benötigt.
Handys mit Tarif und Vertrag machen also den Tarif-Vergleich komplexer wenn nicht sogar ganz unmöglich und sind damit auf jeden Fall kritisch zu hinterfragen.
5G Handytarife und Flatrates – der aktuelle Stand
Eplus gibt es als Netzbetreiber nicht mehr, dieses Netz wurde mit O2 fusioniert. Mit 1&1 United Internet wird es im 5G Bereich aber einen neuen Betreiber geben (wohl ab 2021).
Mittlerweile sind in Deutschland die ersten 5G Handytarife nutzbar und daher gibt es in unserem Vergleich auch die Option, gezielt nach 5G Angeboten zu suchen (unter Internet Speed). Für die Nutzung dieser Angebote sollte man aber einige Punkte beachten, denn noch ist diese Technik im Aufbau:
- 5G gibt es bisher in erster Linie bei der Telekom und Vodafone. O2 ist mittlerweile auch mit 5G gestartet, hat aber derzeit in erster Linie die Ballungsgebiete im Fokus beim Ausbau. 1&1 soll erst 2021 mit 5G starten – dort gibt es aber derzeit wohl noch die größten Probleme.
- Auch Telekom und Vodafone sind noch sehr weit von einem flächendeckenden Ausbau entfernt. Man findet 5G Netze bisher vor allem in den Städten und weniger auf dem Land und daher sollte man auf der Netzausbaukarte prüfen, ob man überhaupt im Ausbaugebiet wohnt
- Für die Nutzung von 5G sind entsprechende Handys und Smartphones notwendig. Bisher können nur die neusten Topmodelle 5G und vor allem bei den preisgünstigeren Geräten gibt es keine Auswahl. Ein Handytarif mit 5G lohnt daher nur, wenn man auch bereits ein passendes Handy hat.
Insgesamt lohnt sich die Nutzung von 5G aktuell daher nur, wenn man ein einem Ausbaugebiet wohnt und auch dann nur, wenn man wirklich extrem viel Internet nutzt. Auf der anderen Seite ist 5G derzeit bei Telekom und Vodafone kostenfrei mit dabei – wer ohnehin diese Tarif haben möchte, bekommt es daher einfach so mit dazu. In den kommenden Jahren wird sich der Ausbau dazu vervielfachen – dann macht 5G für mehr und mehr Nutzer Sinn.
Video: was sind die Unterschiede bei 5G?
Was tun bei Problemen mit dem Datenvolumen, dem Speed oder LTE?
Der Speed ist eine wichtige Größe, wenn es darum geht, wie komfortabel man mit einem bestimmten Datenvolumen surfen kann, daher gibt es in dem Bereich auch immer wieder Kritik, wenn die versprochene Bandbreite nicht erreicht wird. Wie schnell der eigene Anschluss ist, kann man offiziell hier messen (lassen). Einen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Speed gibt es aber in der Regel nicht, die Tarife arbeiten fast immer mit „bis zu“-Werten bei den Angaben.
Solle es darüber hinaus Probleme mit einem Anbieter oder einem Tarif geben, kann man sich mittlerweile professionelle Hilfe holen. Die Bundesnetzagentur ist die Schlichtungsstelle für Telekommunikation und dort kann man bei Problemen Hilfe und einen neutralen Schlichterspruch bekommen. Das Verfahren ist dabei kostenlos, allerdings ist auch niemand an dieser Schlichterspruch gefunden – weder der Kunde noch der Anbieter.
Sollte auch das Schlichtungsverfahren nicht helfen, gibt es immer noch den Weg zur Verbraucherzentrale oder direkt zum Anwalt.