Verbraucherrechte im Mobilfunk und bei Handy – die wichtigsten Fragen – Handyverträge und Tarife sind rechtlich gesehen Verträge gemäß dem bürgerlichen Gesetzbuch und damit in eine ganze Reihe von gesetzlichen Regelungen eingebettet. In diesem Artikel wollen wir auf die wichtigsten Frage rund um Tarife und Flatrates eingehen und was man als Verbraucher wissen sollte, wenn man einen Handyvertrag abschließt oder kündigen will.
Inhaltsverzeichnis
Wie viele Handyverträge darf man gleichzeitig haben?
Rein gesetzlich gibt es keine Obergrenze für Handyverträge und Simkarten. Man kann also in der Theorie so viele Verträge haben, wie man möchte, ohne dafür bestraft zu werden (wenn man mal von den Kosten für die vielen Verträge absieht). Das ist vor allem bei günstigen Handyverträge (bis 5 Euro monatlich) oder bei Angeboten ohne Vertrag und langer Laufzeit wichtig zu wissen.
In der Praxis haben die meisten Netzbetreiber und Mobilfunk-Anbieter aber interne Limits für Verträge und ab einer bestimmten Anzahl an aktiven Simkarte wird nachgefragt oder der neue Vertrag gleich ganz abgelehnt. Dazu kommt, dass vor allem Handyverträge oft auch bei der Schufa gemeldet sind und daher dort ein Überblick zu finden ist, wie viele Tarife bei einem Nutzer aktiv sind. Sollten dies zu viele sein, gibt es natürlich die Nachfrage, warum man denn noch einen weiteren Tarif benötigt.
Darf ein Anbieter einen Vertragsabschluss ablehnen?
Die Vertragsfreiheit in Deutschland gilt auch für Anbieter im Bereich der Telekommunikation und daher können sich auch dort die Betreiber aussuchen, mit wem sie Verträge abschließen wollen. Je nach Netz und Anbieter gibt es dabei unterschiedliche hohe Hürden. Vor allem bei den Angeboten mit Handy und Smartphone wird auf jeden Fall die Bonität der Kunden geprüft und oft auch von mehreren Quellen Infos zum neuen Kunden eingeholt. Gleiches gilt für Handytarife und Flatrates mit viel Leistung, also beispielsweise die neuen 5G Mobilfunk-Tarife oder Angebote mit 30GB Datenvolumen oder mehr. Immer dann, wenn die Mobilfunk-Anbieter mit großen Angeboten in Vorleistung gehen, wird in der Regel der Vertragsabschluss auch besonders kritisch geprüft. Fallen diese nicht positiv aus, wird ein Vertrag auch abgelehnt. Es gab und gibt durchaus Anbieter, bei denen werden mehr Kunden abgelehnt als angenommen. Es gibt leider auch keinen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Deal.
Ich habe einen Vertrag am Telefon abgeschlossen – ist dieser gültig?
In Deutschland können Verträge auch am Telefon abgeschlossen werden. Wer also bei einem Anruf einen Vertrag bestätigt, ist an diesen genau so gebunden wie bei Vertragsabschluss in einem Geschäft. Das gilt selbst dann, wenn es eigentlich ein unerlaubter Werbeanruf war – auch in solchen Fällen sind Verträge in der Regel gültig.
Zum Schutz der Verbraucher hat der Gesetzgeber aber für Verträge am Telefon zusätzliche Rechte eingeführt. Bei sogenannten Haustürgeschäften (und darunter fallen auch Vertragsabschlüsse am Telefon) haben Verbraucher das Recht, die Verträge 14 Tage nach dem Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Verträge sind also erste wirklich bindend, wenn diese Frist abgelaufen ist. Das soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, den Vertrag in Ruhe zu prüfen. Dies sollte man auch tun und sicher stellen, dass alle Punkte, die im Verkaufsgespräch versprochen wurden, auch wirklich eingehalten sind. Ist das nicht der Fall, kann man auch vom Widerrufsrecht gebrauch machen und vom Vertrag zurück treten.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist der geschlossene Vertrag auch am Telefon und Handy ganz normal gültig.
Wie lange kann ich von einem Handyvertrag zurücktreten?
Das Widerrufsrecht ist in den Paragraphen 355 BGB und 366 BGB geregelt und diese sind daher wichtig für die Dauer des Rücktrittsrechtes. Dort ist für Verträge nach dem Fernabsatzgesetz eine Frist von 14 Tagen für den Rücktritt vorgesehen. Verbraucher müssen sich also innerhalb von maximal 2 Wochen für einen Widerruf entscheiden. Ein Grund für einen Widerruf muss nicht angegeben werden.
Allerdings beginnt diese Zeitspanne nicht immer mit dem Abschluss der Vertrags zu laufen. Sie startet immer dann, wenn dem Verbraucher die Hinweise auf das Widerrufsrecht in Textform zur Verfügung stehen. Bei bestellter Ware auch erst dann, wenn die Ware erhalten wurde. Daher hat man mit etwas Glück auch noch länger als 14 Tage nach Vertragsabschluss Zeit für einen Widerruf.
Darf sich ein Handyvertrag automatisch verlängern?
Viele Anbieter haben Handyverträge und Tarife mit einer Laufzeit von 2 Jahren und wenn der Verbraucher nicht rechtzeitig kündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Dies ist rechtlich zulässig und das Maximum, dass für so eine automatische Verlängerung möglich ist. Es gibt aber natürlich auch Angebote mit kürzerer Laufzeit und Hahdytarife ohne Vertrag und langen Bindungen.
Im BGB ist dazu geregelt:
§ 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
(Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)
bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr
Die Anbieter bewegen sich hier also im gesetzlichen Rahmen und schöpfen diesen auch voll aus. Man sollte daher rechtzeitig kündigen und dies im besten Fall so schnell wie möglich tun, um eine solche automatische Verlängerung zu vermeiden. Zukünftig könnte die maximalen Laufzeiten auch etwas kürzer werden, denn der Gesetzgeber arbeitet an neuen Regelungen für diesen Bereich. Wann diese aber tatsächlich umgesetzt werden ist bisher noch nicht bekannt.
Wann muss man kündigen und welche Fristen gibt es?
Eplus gibt es als Netzbetreiber nicht mehr, dieses Netz wurde mit O2 fusioniert.
In Deutschland haben viele Handyverträge eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und 3 Monate Kündigungsfrist. Es gibt aber auch Angebote, die über 6 Monate laufen und einige Verträge, die monatlich und teilweise sogar täglich kündigen kann. Es ist daher für Verbraucher nicht immer ganz einfach, an der Stelle den Überblick zu behalten.
Mit der neuen Transparenzverordnung haben die Kunden hier seit 2018 mehr Überblick. Diese verpflichtet den jeweils eigenen Anbieter auf der Rechnung die wichtigen Daten zur Kündigung festzuhalten.
Bei längerfristig laufenden Verträgen muss immer angegeben werden:
- das Datum des Vertragsbeginns,
- den aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit,
- die Kündigungsfrist und den letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern, und
- einen Hinweis auf die Informationen zum generellenAblauf des Anbieterwechsels auf der Internetseiteder Bundesnetzagentur
In der Regel reicht also ein Blick auf die aktuelle Rechnung um zu sehen, welche Fristen man einhalten muss. Diese sollte man dann natürlich nicht verpassen.
HINWEIS: Mittlerweile findet man im Vergleich der Handytarife teilweise auch längere Laufzeiten von fest gebuchten Paketen für 6 Monate oder 12 Monate. Da sind dann Sonderformen und meistens fest für genau diesen Zeitraum abgeschlossen (ohne Verlängerung).
Bei wem muss man den Handyvertrag kündigen?
Wer sich eine Prepaid Karte oder einen reinen Tarif holt, hat es meistens einfach, denn dann ist der Anbieter, bei dem man den Vertrag geschlossen hat auch der Anbieter, bei dem man wieder kündigen muss.
Anders sieht es aus, wenn man Angebote von Drittanbietern nutzt. Diese bündeln oft die Tarife von anderen Anbietern mit eigenen Hardware-Angeboten und vermitteln dabei den Tarif an sich nur. Der Handyvertrag selbst wird dann mit einem anderen Anbieter geschlossen und dann ist es für Kunden nicht mehr so einfach, zu sehen, bei wem man kündigen muss.
Generell kann man sich aber an der Rechnung orientieren. Der Tarif muss immer bei dem Anbieter gekündigt werden, von dem auch die Rechnung kommt. Probleme kann es geben, wenn mit dem Handyvertrag auch noch andere Angebote abgeschlossen wurden (oft als Test im Vertrag mit enthalten). Dann müssen diese extern gekündigt werden und teilweise ist es gar nicht so einfach, herauszufinden, bei wem man noch einen Vertrag mit geschlossen hat.
Darf der Anbieter meinen Vertrag kündigen?
Die Kündigung eines Handyvertrages kann prinzipiell von beiden Seiten aus erfolgen. Man hat also nicht nur als Kunde die Möglichkeit zu kündigen, sondern auch als Anbieter. Allerdings ist in den AGB in der Regel festgelegt, nach welche Kriterien ein Anbieter eine Kündigung aussprechen darf. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Kunden die vertraglichen Pflichten verletzt, also beispielsweise den Vertrag missbraucht oder mit den Zahlungen deutlich im Rückstand ist.
Die Kündigung kann je nach Tarif unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen:
- bei Prepaid Karten beispielsweise bei Inaktivität
- bei Verletzung der Vertragspflichten durch den Kunden (beispielsweise bei Missbrauch der Simkarte)
- bei Zahlungsrückständen – oft wird in dem Fällen auch recht schnell gesperrt. Das darf aber erst passieren, wenn man mindestens 2 Monatsraten im Rückstand ist
Prinzipiell kann damit auch ein Anbieter einen Handytarif oder eine Allnet Flat kündigen, die Anforderungen daran sind aber deutlich höher als bei einer Kündigung durch einen privaten Kunden.
Gibt es Sonderregelungen für 5G Tarife und Flatrates?
5G Tarife bieten Zugang zum 5G Handynetz des jeweiligen Anbieters und man findet diese Form der Flatrates mittlerweile bei den Netzbetreibern und einigen Drittanbietern. Grundsätzlich sind es aber auch normale Handytarife und daher unterliegen die 5G Tarife den normalen Regelungen wie andere LTE Tarife auch. Man muss sich also an keine neuen Richtlinien gewöhnen – Kündigung, Widerruf usw. folgen den gleichen gesetzlichen Grundlagen.
Ich bekomme unerlaubte Werbeanrufe – was tun?
Werbeanrufe per Telefon ohne dass der Verbraucher vorher eingewilligt hätte, sind mittlerweile verboten. Dennoch kommen sie immer wieder vor.
Wer davon betroffen ist, kann diese Anrufe mittlerweile melden. Die Bundesnetzagentur bietet dafür ein eigenes Formular an: Beschwerde einreichen
Wichtig ist dabei, dass man sich die Daten des Anrufers und des Anrufs notiert. Festgehalten sollten dabei folgende Details:
- Die Anschrift des Unternehmens
- Datum und Uhrzeit des Anrufs
- Name des Anrufers
- Nummer des Anrufers
- Ihre Nummer
Die Bundesnetzagentur hat in diesem Zusammenhang auch schon verschiedene Bußgelder ausgesprochen und verfolgt diese Fälle regelmäßig.
Was tun bei Problemen mit dem Datenvolumen, dem Speed oder LTE?
Der Speed ist eine wichtige Größe, wenn es darum geht, wie komfortabel man mit einem bestimmten Datenvolumen surfen kann, daher gibt es in dem Bereich auch immer wieder Kritik, wenn die versprochene Bandbreite nicht erreicht wird. Wie schnell der eigene Anschluss ist, kann man offiziell hier messen (lassen). Einen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Speed gibt es aber in der Regel nicht, die Tarife arbeiten fast immer mit „bis zu“-Werten bei den Angaben.
Solle es darüber hinaus Probleme mit einem Anbieter oder einem Tarif geben, kann man sich mittlerweile professionelle Hilfe holen. Die Bundesnetzagentur ist die Schlichtungsstelle für Telekommunikation und dort kann man bei Problemen Hilfe und einen neutralen Schlichterspruch bekommen. Das Verfahren ist dabei kostenlos, allerdings ist auch niemand an dieser Schlichterspruch gefunden – weder der Kunde noch der Anbieter.
Sollte auch das Schlichtungsverfahren nicht helfen, gibt es immer noch den Weg zur Verbraucherzentrale oder direkt zum Anwalt.